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Kabinett beschließt Multimedia-Gesetz

(dpa · 12.12.96) Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Multimedia-Gesetz für die neuen Informations- und Kommunikationsdienste beschlossen und damit auf den parlamentarischen Weg gebracht. Es soll nach den Worten von Bundesforschungsminister Jürgen Rüttgers (CDU) Verbraucher- und Datenschutz garantieren und die Verbreitung von Pornographie und gewaltverherrlichenden Texten und Bildern erschweren.

Weltweit bislang einmalig ist der Schutz für eine elektronische Unterschrift. Durch sie soll bei Telebanking und Teleshopping, aber auch im Amtsverkehr mit Behörden per Computer die Echtheit der Nachricht oder Bestellung nachgewiesen werden. Das Gesetz regelt das technische Verfahren zur Sicherung der digitalen Signatur. Dazu sollen private Zertifizierungsstellen eingerichtet werden, die wie Notare die individuellen Siegel der Multimedia-Nutzer speichern und auf Anfrage bestätigen können. Auch soll damit bei der Archivierung von Schriftstücken Echtheit und Unverfälschtheit garantiert werden.

Nach der Einigung zwischen Bund und Ländern über die Zuständigkeiten bei Multimedia ist das Gesetz nach den Worten von Rüttgers bewußt schlank gehalten worden. Der Bund regelt dabei unter anderem den Bereich der Individualkommunikation wie Telebanking, aber auch Telearbeit, Telemedizin sowie wirtschaftliche Abrufdienste, wie zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendienste, ebenso auch elektronische Bestell-, Buchungs- und Maklerdienste. Für reguläre regelmäßige Medienangebote wie Rundfunk- und Nachrichtendienste sind dagegen nach wie vor die Länder zuständigt.

Das Multimedia-Gesetz bezieht bestehende Schutzvorschriften gegen die Verbreitung von Pornographie oder gewaltverherrlichenden Schriften, Volksverhetzung und der Auschwitzlüge sowie des Verbots der Werbung für Prostitution mit ein. Rechtlich möglich werden damit auch technische Ausgrenzungen von bestimmten Anbietern. Wenn man wisse, daß in einem Brief eine Bombe sei, so dürfe die Post diesen auch nicht weiter transportieren, sagte Rüttgers. Auch die virtuelle Welt sei kein ´rechtsfreier Raum-a. Die Verbreitung solchen Schmutzes bleibe verboten, ´egal, ob sie in schwarz und weiß oder in Bits und Bytes-a übertragen werde.

Der Verbraucherschutz wie der Urheberschutz gilt bei den neuen Diensten allerdings nur, soweit Anbieter mit Sitz in der Bundesrepublik deutschen Rechten unterliegen. Wer beispielsweise bei einer Firma in Großbritannien per Internet Waren bestellt, für den gilt nicht das deutsche Rückgaberecht. Die Bundesrepublik dringt gegenwärtig innerhalb der EU vor allem beim Verbraucherschutz wie beim Urheberrecht auf eine internationale Abstimmung.

Der Kabinettsentwurf soll nach den Vorstellungen von Rüttgers im Sommer 1997 verabschiedet werden. Neben dem Bundesgesetz soll ein Länderstaatsvertrag einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Informations- und Kommunikationsdienste schaffen.


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